Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pegasus Components GmbH, Einkaufsbedingungen (AGB Einkauf)

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Bestellungen, Lieferverträge und Leistungen.
    Der Lieferant erkennt diese Einkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit uns als für sich verbindlich an, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Verkaufs- und Lieferbedingungen, die weder durch unser Schweigen, noch durch die Annahme der Lieferung Vertragsinhalt werden.
  2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Einkaufsbedingungen

Wir bestellen ausschließlich zu unseren Einkaufsbedingungen. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen mit den Lieferanten und Herstellern. Bedingungen unserer Lieferanten oder Hersteller, die diesen Einkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur falls und nur soweit ihre Gültigkeit von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
Stillschweigen unsererseits gegenüber anderslautenden Bedingungen unserer Lieferanten und Hersteller – auch in eventuellen  Bestätigungsschreiben, Bestellungen u.ä. Erklärungen – gilt in keinem Fall als Zustimmung oder Anerkennung. Spätestens, wenn die Ware vom Lieferanten oder Hersteller an uns ausgeliefert wird, gelten unsere Einkaufsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt.

  1. Schriftform
    Mündliche Bestellungen und Abreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam; das gleiche gilt für mündliche Änderungen oder Ergänzungen schriftlicher Bestellungen sowie für die Aufhebung der Schriftformklausel.
  2. Preise
    Die Preise sind ausschließlich Mehrwertsteuer anzugeben. Zölle und Abgaben, Transport-, Verpackungs-, und Versicherungskosten sowie sonstige Nebenkosten werden nur dann gesondert vergütet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Lieferung und Leistung
    Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend der vereinbarten Empfangsstelle. Der Lieferant hat die bestellte Ware auf seine Gefahr an die von uns benannte Empfangsstelle zu liefern. Erkennt der Lieferant, dass er einen Termin nicht einhalten kann, so hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    Wir sind berechtigt, die Annahme von Waren, die vor dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern oder die vorzeitig gelieferten Waren auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern. Sind wir an der Abnahme der Lieferungen infolge von unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen gehindert, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. Betriebsstörung, Streik), so verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt um die Dauer der Behinderung. Ist die Abnahme durch die oben angeführten Umstände länger als sechs Monate nicht möglich, so sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Warenannahme- und prüfung
    Die Empfangsquittung der von uns benannten Empfangsstelle erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung auf Maßhaltigkeit, Menge und Qualität.
    Wir sind berechtigt, die Prüfung im Stichproben-Verfahren durchzuführen und bei Überschreitung der zulässigen Grenzqualitätswerte die Ware vollständig zurückzuweisen oder auf Kosten und Gefahr des Lieferanten hundertprozentig zu prüfen und Ersatz der mangelhaften Ware zu verlangen. Wir behalten uns vor, im  Beanstandungsfall die Kosten für die Prüfung der Ersatzlieferung zu belasten. Minder- oder Falschlieferungen sowie offensichtliche Mängel werden von uns innerhalb von zehn Tagen gerügt. Nicht offensichtliche Mängel werden innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung gerügt. Dies gilt auch für Waren, die von uns weiterveräußert werden.
  5. Rücksendungen
    Die Rücksendung beanstandeter Ware erfolgt unter Rückbelastung des Rechnungsbetrages auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Ersatzlieferungen sind unter der Angabe der Nummer unserer Rücksendungs- und  Belastungsanzeige erneut in Rechnung zu stellen.
  6. Gewährleistung
    Der Lieferant haftet für die vollständige Funktionsfähigkeit der gelieferten Ware nach Herstellerangaben, sowie für höchstmögliche Sorgfalt bei Verpackung und Anlieferung der Ware.

    Mängel der Ware, auch wenn sie bei  Stichprobenabnahme nicht festgestellt worden sind, berechtigen uns
    a) den Kaufpreis zu mindern oder
    b) Nachbesserung zu verlangen oder
    c) wenn der Lieferant mit der Nachbesserung im Verzuge ist oder wenn Gefahr im Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht, die Nachbesserung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder
    d) Ersatzlieferung zu verlangen oder
    e) vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten.
        Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falls nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Gewährleistungspflicht 24 Monate ab Annahme der Lieferung.

  7. Technischer Stand und Ausführung der Ware
    Etwa beabsichtigte technische oder geschmackliche Änderungen sind uns zur Genehmigung vorzulegen.
  8. Zahlung
    Die Zahlung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung unter Abzug von 2% Skonto oder 30 Tage netto.
  9. Abtretung
    Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist, außer an die Hausbank oder an die Factoring-Firma des Verkäufers, nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
  10. Gültigkeit
    Der Lieferant erkennt diese Einkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit uns als für sich verbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Verkaufs- und Lieferbedingungen, die weder durch unser Schweigen noch durch die Annahme der Lieferung Vertragsinhalt werden.
  11. Teilnichtigkeit
    Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    (1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen ist München.
    (2) Erfüllungsort ist München.
  13. Anwendbares Recht
    Für diese Einkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit unseren Bestellungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pegasus Components GmbH, Einkaufsbedingungen, Stand 05.04.2002